Werner Finnenkötter
Maschinen & Werkzeuge

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Rechtliche Hinweise

1. Inhalt des Onlineangebotes
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2. Verweise und Links
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3. Urheber- und Kennzeichenrecht
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4. Rechtswirksamkeit dieses Haftungsausschlusses
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Allgemeine Geschäftsbedingungen

gültig ab 01.01.2019


1. Vertragsabschluss
Unsere Angebote sind freibleibend. Lieferverträge kommen, soweit sie durch Vermittler oder Vertreter entgegengenommen werden, erst aufgrund unserer schriftlichen Gegenbestätigung rechtswirksam zustande. Die Erteilung einer Rechnung steht der förmlichen Auftragsbestätigung gleich. Die Änderung schriftliche fixierter Vertragsbedingungen bedarf ihrerseits stets der Schriftform.


2. Preise
Unsere Angebotspreise verstehen sich Netto in Euro - € und gelten, wenn nichts anderes vereinbart ist, entweder ab Werkslager oder unserer Verkaufslager. Ist nach Listenpreis verkauft, so sind wir am Tage des Vertragsabschlusses vorgesehenen Preise auf die Dauer von vier Monaten gebunden. Erfolgt die Lieferung kontraktmäßig oder aufgrund von Umständen die wir (gem. Ziff.4 Abs.) nicht zu vertreten brauchen, zu einem Zeitpunkt, der mehr als vier Monate nach dem Tage des Vertragsschlusses liegt, so gilt der am Tage der Lieferung gültige Listenpreis zuzüglich sämtlicher zu diesem Zeitpunkt evt. erhobener Zuschläge.


3. Kreditgrundlage
Grundlage des Vertrages ist stets die unverminderte Kreditwürdigkeit des Käufers. Bei Verschlechterung seiner Vermögensverhältnisse, namentlich bei Eröffnung eines Konkurses, oder Vergleichsverfahren, aber auch bei Wechsel- oder Scheckprotesten sind wir berechtigt, auf Vorauskasse zu bestehen oder vom Vertrag zurückzutreten.


4. Liefertermin
Wir bemühen uns, genannte Termine nach Möglichkeiten einzuhalten. Alle nicht von uns zu vertretenden Ereignisse, namentliche Fälle höherer Gewalt z.B. Krieg, Blockade, Feuer, Aufruhr, Streik, Betriebsstörungen bei Vorlieferanten oder bei uns, sowie unvorhersehbare behördliche Maßnahmen berechtigen uns, nach unse­rer Wahl entweder vom Vertrag zurückzutreten , im Rahmen des Möglichen Teillieferungen zu erbringen oder den Zeitpunkt der Lieferung um die Dauer des hin­dernden Ereignisses hinauszuschieben. Geraten wir in Verzug, so kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten. Die Nachfrist des §§ 326 BGB ist auf mindestens vier Wochen zu bemessen. Ein Recht darüber hinaus Schadensersatz zu verlangen, ist auf Fälle beschränkt, in denen uns oder unseren Erfüllungsgehilfen eine grob fahrlässige Vertragsverletzung nachgewiesen wird.


5. Gefahrübergang
Die Gefahr geht mit der Absendung ab Werk bez. ab Lager auf dem Käufer über, auch dann, wenn frachtfreie Lieferung vereinbart wurde. Verzögert sich der Ver­sand durch Verschulden des Käufers, so geht die Gefahr bereits vom Tage der Versandbereitschaft auf den Käufer über. Versicherungen gegen Transportschäden erfolgen auf Anordnung und Kosten des Käufers.


6. Montage
Sofern wir aufgrund besonderer Vereinbarung die Montage und Inbetriebsetzung von uns gelieferter Maschinen oder sonstiger Anlagen übernehmen, werden die Monteure von uns gestellt. Die dadurch entstehenden Kosten, insbesondere für Reise-Arbeits-und Wartezeiten sowie die Auslösungen gehen zu Lasten des Käufers. Die erforderlichen Rüst-und Hebezeuge sowie ausreichende Hilfskräfte sind unseren Monteuren unentgeltlich zur Verfügung zu stellen. Sonntags- und Feiertags- und Nachtarbeit sowie Überstunden werden zu den üblichen Aufschlägen berechnet.


7. Gewährleistung
Wir bemühen uns um ordnungsgemäße und kontraktgerechte Lieferung. Der Käufer wird ausdrücklich auf die Pflicht zur unverzüglichen Untersuchungen nach § 373 HGB hingewiesen. Mängelrügen müssen innerhalb einer Woche nach Empfang der Ware mit der Nummer des Lieferscheines schriftlich mitgeteilt werden. bei verdeckten Schäden innerhalb von 3 Tagen nach deren Feststellung Voraussetzung ist ein Einstehen unsererseits ist außer der Einhaltung dieser Frist, dass uns die Möglichkeit zur sofortigen Besichtigung eingeräumt wird. Die Gewährleistung unsererseits hängt davon ab, dass die gelieferte Ware ordnungsgemäß gelagert und gewartet ist. Bei Maschinen führt jeder betriebsfremde Eingriff zum Verlust des Rügerechts. Nach begonnener Verarbeitung gelieferter Waren können Mängellrügen nicht mehr erhoben werden. Sofern eine Mängelrüge begründet ist, werden wir die gelieferte Ware nach unserer Wahl entweder nachbessern oder ein fehlerfreies Produkt umtauschen. Nur bei Fehlschlagen unserer Bemühungen steht dem Käufer das Recht zu, eine Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen. Darüber hinausgehende Schadensersatzansprüche sind auf diejenigen Fälle beschränkt, in denen uns oder unserem Erfüllungsgehilfen eine grob fahrlässige Vertragsverletzung nachgewiesen wird. Besondere Garantieerklärungen der Hersteller geben wir im vollem Umfang weiter. Auf Maschinen und Teile, haben wir eine Garantie/Gewährleistung von 12 Monaten, bei allen Elektroteilen wie Motore,Schalter,Steuerkarten ect. geben wie eine Garantie/Gewährleistung von 6 Monaten. Maßgebend sind insoweit, und zwar für die technische Beschreibung, die dafür bestehenden Bedingungen des Vorlieferanten (Herstellers) auch soweit diese bei den Vertragsabschlüssen mit uns nicht vorgelegen haben. Unsere Haftung ist auf den Umfang beschränkt, in dem der Hersteller Ersatz leistet; für uns wird keine eigene Verbindlichkeit begründet.
Alle Angaben über Maße und Gewichte die Abbildungen, Beschreibungen, Monatgeskizzen und Zeichnungen in Musterbüchern, Preislisten und sonstige Drucksachen sind nur annähernd, jedoch bestmöglich ermittelt, aber für uns unverbindlich. Das gleiche gilt für Angaben der Lieferwerke. Von uns zur Verfügung gestellt Modelle und Zeichnungen bleiben unser Eigentum. Gebrauchte Maschinen werden verkauft wie besichtigt, unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung. Dieses gilt auch, wenn die Maschinen nicht besichtigt wurden.


8. Zahlungsbedingungen
Unsere Rechnungen sind bei Eingang fällig soweit nicht anderes vereinbart ist. Wechsel nehmen wir grundsätzlich nur zahlungshalber und unter dem Vorbehalt uneingeschränkter Diskontfähigkeit an. Diskontspesen und Wechselsteuer gehen zu Lasten des Käufers und sind nach Aufgabe zu zahlen. Auch wenn wir einen Wechsel nicht diskontieren, ist die Forderung während der Laufzeit in banküblicher Höhe zu verzinsen. Wir übernehmen keine Haftung für rechtzeitige Vorzeigung. Protest Benachrichtigung und Zurückweisung im Falle der Nichteinlösung. Wechselmäßig verbriefte Forderungen sind sofort fällig, wenn und soweit sich Wechsel aus Gründen in der Person des Käufers als nicht diskontfähig erweisen sollten. Überschreitet der Käufer das Zahlungsziel um mehr als 30 Tage so sind wir nach entsprechender Mahnung befugt, von diesem Zeitpunkt an 4 % über den jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank als Verzug zu beanspruchen. In diesem Falle sind wir außerdem berechtigt, alle Forderungen gegen den Käufer sofort fällig zu stellen, auch soweit diese gestundet und /oder durch diskontfähige Wechsel verbrieft sind. Außerdem können wir in diesem Falle vom Vertrag zurücktreten und weitere Lieferungen von Vorauskasse abhängig machen.


9. Aufrechnung
Eine Anfechtung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig.


10. Eigentumsvorbehalt
Unsere Lieferungen erfolgen unter Eigentumsvorbehalt gemäß § 455 BGB mit den nachstehenden Erweiterungen.
a) von uns gelieferte Ware bleibt bis zur vollen Bezahlung sämtlicher aus der Geschäftsverbindung bestehender Forderungen unser Eigentum (Kontokorrentvorbehalt) im Falle des Rücktritts vom Vertrag sind wir berechtigt, die sofortige Rücklieferung auf Kosten des Käufers zu verlangen. Ein Zurückbehaltungsrecht des Käufers an unser Eigentum ist ausgeschlossen.
b) Unser Eigentum ist nach Möglichkeiten des Käufers getrennt von anderen Waren zu lagern. Maschinen sind Sachenrecht zu warten und zu pflegen. Der Käufer haftet für jede Art der Wertminderung und verpflichtet sich unser Eigentum gegen den Verlust und Wertminderung, gegen Diebstahl und Transportgefahr zu versichern. Versicherungsansprüche in Schadenfällen gelten schon jetzt zahlungshalber an uns abgetreten. Auf Anforderung sind uns in regelmäßigen Abständen Bestandverzeichnisse unseres Vorbehaltsguts zu erteilen.
c) Der Käufer ist zur Verfügung über unser Eigentum nur im Rahmen ordnungsmäßigen Geschäftsbetriebs berechtigt. Zu einer - auch im Range anschließenden - Verpfändung oder Sicherungsübereignung ist er nicht befugt.
d) Alle Ansprüche aus dem Weiterverkauf unseres Eigentums tritt der Käufer im Voraus in Höhe unserer anteiligen Lieferpreise an uns ab. Der Käufer verpflichtet sich im Falle der Weiterveräußerung auf Kredit seinerseits das Eigentum bis zur völligen Bezahlung vorzubehalten. Die daraus sich ergebenden dringlichen Ansprüche gelten schon jetzt als an uns abgetreten. Die vorstehenden Abtretungen nehmen wir hierdurch an, Wechsel aus dem Weiterverkauf über­nimmt und verwahrt der Käufer stellvertretend für uns.
e) der Käufer ist berechtigt, Forderungen aus der Weiterveräusserung unserer Vorbehaltsware bis zu unserem Widerruf einzuziehen. Er ist aber nicht berechtigt, über solche Forderungen durch Abtretung an Dritte zu verfügen.
f) Im Falle des Zahlungsverzuges ist der Käufer verpflichtet, sich ab sofort jede Verfügung über unser Eigentum zu enthalten und uns ein Verzeichnis unseres Eigentums sowie eine Liste der abgetretenen Außenstände mit allen zum Einzug erforderlichen Details mitzuteilen und nach unseren Weisungen den Drittschuldnern die Abtretung anzuzeigen.
g) Der Eigentumsvorbehalt gemäß den vorstehenden Bestimmungen bleibt auch bestehen, wenn einzelne Forderungen in eine laufende Rechnung aufgenommen werden und der Saldo gezogen und anerkannt ist.
h) Von Zugriffen auf unser Eigentum sowie von Pfändungen an uns abgetretener Ansprüche sind wir unverzüglich zu unterrichten.
i) Unser Eigentumsvorbehalt ist in der Weise bedingt, dass mit der vollen Bezahlung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung ohne weiteres das Eigentum auf den Käufer übergeht und die abgetretenen Forderungen ihm ohne Einschränkung zusteht. Wir verpflichten uns, die nach den vorstehenden Bestimmungen uns zustehenden Sicherungen insoweit-nach unserer Wahl-freizugeben, als der Werte die zu sichernden Forderung um 20 % übersteigt.
j) Vermischungen und Verarbeitung von uns gelieferte Ware erfolgt in unserem Namen, so dass das Miteigentum gemäß § 947 ff BGB unmittelbar auf uns übergeht. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für alle Sachen, die in unserem Miteigentum stehen.


11. Anwendungsrecht, Erfüllungsort und Gerichtsstand
Ergänzend gelten im Maschinenhandel die Bedingungen für den Verkauf von Holzbearbeitungsmaschinen, herausgegeben vom Verband Deutscher Maschinenbauanstalten(VDMA) Fachgemeinschaft Holzbearbeitungsmaschinen-. Es gilt Deutsches Recht, auch im Verhältnis zu ausländischen Vertragspartnern. Erfüllungsort für die Lieferung ist der Verladeort. Erfüllungsort für die Zahlungen und Gerichtsstand im Rahmen des gesetzlich Zulässigen ist der Sitz unseres Unternehmens. Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist D 48341 Altenberge/ Westf., also ist der Gerichtsstand das Amtsgericht Steinfurt.